Kostendeckung bei Methoden der Alternativmedizin und Komplementärtherapie
In der Schweiz können bestimmte Methoden der Alternativ- und Komplementärmedizin über die Grund- oder Zusatzversicherung gedeckt sein. Wichtig dabei: Welche Methode angewendet wird, ob eine ärztliche Ausbildung vorliegt und ob die Versicherung die Leistung anerkennt. Diese Seite zeigt Ihnen, welche Voraussetzungen gelten, wie Sie eine Kostenübernahme beantragen und worauf Sie beim Nachweis achten müssen. So behalten Sie den Überblick und können Ihre Gesundheitsbegleitung gezielt planen.
Kostendeckung bei Methoden der Alternativmedizin und Komplementärtherapie
Meine Leistungen werden grundsätzlich über die Zusatzversicherungen für Alternativ- und Komplementärmedizin vergütet.
Auch viele Unfall- oder Haftpflichtversicherungen übernehmen nach Anfrage verschiedene Leistungen bei Beschwerden nach Unfällen.
- CranioSuisse: Mitglied beim schweizerischen Verband für Craniosacral Therapie.
- NVS: A-Mitglied bei der Schweizerischen Naturärzte Vereinigung.
- EMR: Anerkannt beim Erfahrungsmedizinischen Register.
Nur energetische Methoden (Energetik) werden leider von den meisten Versicherungen nicht anerkannt.
Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Kostendeckung wenden Sie sich bitte direkt an ihre zuständige Versicherung.
